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Anwaltskanzlei und Notarin in Hannover Kirchrode

Umfassende Rechtsberatung und Vertretung

  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Schnellstmögliche Terminvergabe
  • Anwaltliche Konsultation auf Wunsch auch vor Ort bei Ihnen möglich

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

(SARS-CoV-2/"Coronavirus")

Das Büro der Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte und Notarin, Tiergartenstraße 71, ist weiterhin geöffnet und steht den Rechtsratsuchenden, insbesondere natürlich auch für Beurkundungen und Beglaubigungen in der notariellen Geschäftsstelle, weiter zur Verfügung. Beurkundungen und Besprechungen erfolgen situationsangepasst unter Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen. Sofern Sie derzeit ein Telefonat bevorzugen, nehmen wir für spätere Termine und Besprechungen gern auch jetzt bereits die erforderlichen Daten telefonisch entgegen und stimmen Entwürfe mit Ihnen ab.

Unsere Schwerpunkte

Unsere Mandanten zu verstehen und ihre Interessen zielgerichtet zu verfolgen, ist für uns das oberste Gebot. Als engagierte und versierte Interessenvertreter stehen wir unseren Auftraggebern insbesondere in folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:

Bank- und Kapitalmarktrecht

Gescheiterte Kapitalanlagen, fehlvermittelte Darlehensverträge oder auch widerrufene Lebensversicherungen liegen ebenso im Fokus dieses komplexen und wirtschaftlich bedeutenden Rechtsgebietes wie börsenrechtliche Informationspflichten und Verbraucherschutz vor Kartellabsprachen. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen kompetent und helfen Ziele effektiv und interessengerecht zu verfolgen.
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Gründung von Gesellschaften, Restrukturierungen, Umwandlungen, Gesellschafterstreit: Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts. Zudem begleiten wir unsere Auftraggeber als versierter und erfahrener Partner in handelsrechtlichen, insbesondere vertriebs­rechtlichen Fragestellungen (z.B. zu Begrün­dung und Beendigung von Vertriebs­verträgen, Provisionen, Maklercourtage, Handelsvertreterausgleich oder nachvertraglichem Wettbewerbsverbot).
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Energierecht

Anwaltliche Expertise im Zusammenhang mit energierechtlichen Fragestellungen ist vergleichsweise selten. Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Leiterin der Rechtsabteilung eines mittelständischen Energiedienstleisters und Anwältin über vertiefte Kenntnisse. Insoweit schätzen unsere Mandanten sowohl ihre qualifizierte Beratung als auch ihre praxisbezogenen Lösungsansätze.
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Dienstvertrags- und Arbeitsrecht

Die Ursachen der Auseinandersetzungen von Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern oder Geschäftsleitern (Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder) sind mannigfaltig. Häufig geht es um Abschluss, Ausübung oder Kündigung des Vertragsverhältnisses. Wir helfen den Betroffenen, ihre Interessen vehement und zielgerichtet zu vertreten. Unternehmen stehen wir zudem vertragsgestaltend und projektbezogen als verlässlicher Partner zur Verfügung.
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Gewerblicher Rechtschutz

Der Schutz immaterieller Güter (z.B. Marken) und die Grenzen zulässigen Wettbewerbs sind zentrale Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir leisten unseren Klienten Beistand, die Grenzen zulässigen Vorgehens zu erkennen und sich unzulässiger Eingriffe durch Dritte zu erwehren.
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Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Dann rufen Sie uns gerne unter 0511 ‑ 563 595‑0 an, wir erklären Ihnen alles im Detail.

Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwältin und Notarin

Dr. Roland von Lilienfeld-Toal
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt

Über die Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Lilienfeld ist aus dem Wunsch heraus entstanden, Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen umfassend und hochwertig rechtlich zu beraten und zu vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der wirtschafts­rechtlichen Beratung und ausgewiesene prozessuale Expertise. Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele mit juristischer Unterstützung zügig umzusetzen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet für uns, Sie bei der Entwick­lung und Verwirklichung Ihrer Vorstellungen zu begleiten. Persönlich, nah und kompetent. Unsere Tätigkeit ist erst dann beendet, wenn wir in Ihrem Interesse eine sachgerechte Lösung gefunden haben. Stets zielen wir darauf, schnell praxisgerechte und fundierte Lösungen anzubieten, die auch aufgrund ihrer Nachhaltigkeit überzeugen.

Leistungen im notariellen Bereich

Notarin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal steht für alle Arten notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung. Dabei kann die notarielle Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben oder von den Parteien lediglich gewünscht sein.

Eine notarielle Tätigkeit kommt beispielsweise in folgenden Gebieten in Betracht:

News


Rechtstipp vom 05.05.2020
VW Abgasskandal – neue Chancen durch BGH Verhandlung am 05.05.2020 (Az: VI ZR 252/19)?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Verhandlung am 05.05.2020 erstmals über den Dieselskandal in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG verhandelt. Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob VW seine Kunden i.S. des § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und ob bei der Berechnung des Schadensersatzes die Nutzungsentschädigung anzurechnen ist …

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Rechtstipp vom 05.05.2020
Corona: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen

Bundesweit verfügen viele Hoteliers, Gaststätten- und Cafébetreiber über Betriebsschließungsversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern. Deren Zahlungswilligkeit ist bei Corona-bedingt angemeldeten Ansprüchen aber überschaubar ...

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Rechtstipp vom 06.04.2020
Corona: Immobilienverkauf in Zeiten der Corona-Krise

Derzeit fragen sich viele, ob und wie ein Immobilienverkauf/-kauf während der Corona-Krise noch möglich ist...

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Rechtstipp vom 31.03.2020
Corona: Patientenverfügung in Zeiten der Corona-Pandemie – Entscheiden Sie selbst über Ihre Versorgung

Warum ist es gerade jetzt wichtig, über eine Patientenverfügung nachzudenken bzw. eine bereits vorhandene Patientenverfügung zu prüfen? Im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist ein erhebliches Kriterium für die Entscheidung über die Einleitung, Fortführung oder den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen der Patientenwille. Vor diesem Hintergrund kommt der Patientenverfügung des Betroffenen eine maßgebliche Bedeutung zu ...

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Corona: Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in Zeiten des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Eine Anordnung, wonach notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen (im üblichen Umfang) zu unterbleiben haben, erging bisher nicht (Stand: 30.03.2020, 14:00). Beurkundungen und Beglaubigungen, insbesondere von Immobilienkaufverträgen, General- und Vorsorgevollmachten, Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht, können - wie bisher - durchgeführt werden.



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