Versicherungsrecht
Ausgangslage
Eine Versicherung wird typischerweise definiert als „Risikoabsicherung durch Einbringung eines Risikos in ein Kollektiv“. Etwas komplizierter formuliert insoweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), wonach eine Versicherung anzunehmen sei, „wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt“ (BVerwG, Az: 1 A 126/89).
Im Kern geht es darum, dass der Versicherte zur Risikoabsicherung an eine Versicherungsgesellschaft Beiträge entrichtet, damit diese bei Realisierung der Risiken ihm Leistungen, meist Zahlungen, erbringt. Bereits dieses Zwei-Personen-Verhältnis birgt vielfältiges Auseinandersetzungspotential:
Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer Beiträge nicht entrichtet?
Kann sich die Versicherungsgesellschaft dem Vertragsverhältnis entziehen, wenn die
Risikowahrscheinlichkeit steigt (z. B. der Krankenversicherte wird krankheitsanfälliger, das versicherte Wohngebäude wird älter)?
Was passiert, wenn der Eigentümer eines versicherten Objektes wechselt?
Wann besteht ein Versicherungsfall und ist damit stets eine Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft gegeben?
Welche Bedeutung kommt vorvertraglichen Anzeigepflichten zu?
Wozu ist der Versicherungsnehmer während des Vertragsverhältnisses verpflichtet?
Welche Informations- und Dokumentationspflichten hat der Versicherer?
Schwieriger wird die Beurteilung, wenn noch weitere Personen und Institutionen hinzutreten, beispielsweise
Vermittler bei Abschluss des Vertrages (z. B. als Makler oder Mehrfachagenten),
Schädiger und deren Versicherungsgesellschaften oder
die Versicherungsaufsichtsbehörden (u. a. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]).
Die Komplexität der relevanten Fragen wird durch das anwendbare Recht noch erhöht. Dabei treffen europarechtliche Vorgaben auf allgemeingesetzliche Normen, die wiederum durch Spezialgesetze und individuelle Regelungen überlagert und ergänzt werden.
Wesentliche Regelungen finden sich z. B. in
dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG),
der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV),
dem Gesetz über die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeughaltern (PflVG),
der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV),
dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG),
dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG),
dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),
der Gewerbeordnung (GewO),
der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV),
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
dem Handelsgesetzbuch (HGB),
den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den
den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft.
Versicherungszweige
Wir bieten unsere Dienste
Versicherungsnehmern,
Versicherern und
Vermittlern (z. B. Maklern und Mehrfachagenten)
gleichermaßen an.
Unsere Tätigkeit umfasst folgende Themen:
Lebensversicherung,
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung,
Fondspolicen,
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
Unfallversicherung,
Invaliditätsentschädigung,
Übergangsentschädigung,
Krankenhaustagegeld,
Heilkosten,
Sachversicherung,
Hausratversicherung,
Rechtsschutzversicherung,
Wohngebäudeversicherung,
Bauherrenversicherung,
Einbruchdiebstahlversicherung,
Industrielle Sachversicherung,
Reise- und Transportversicherung,
Restschuldversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Schadensregulierung bei Unfällen und Großschäden,
Schmerzensgeld und Unterhalt (z. B. bei Verletzungen und Tod im Straßenverkehr),
Fahrzeugsachschäden,
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden,
Allgemeine Haftpflichtversicherung,
Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung,
Berufliche Haftpflichtversicherung für
Ärzte,
Architekten,
Notare,
Steuerberater,
Makler, Handelsvertreter, Mehrfachagenten,
Betriebshaftpflichtversicherung für
Gewerbetreibende,
Industrielle Unternehmen,
Freiberufler und
Handwerker.
Kompetenz
Die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte ist seit etlichen Jahren aus unterschiedlichen Perspektiven mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen befasst. Eine nachhaltige und persönliche Unterstützung unserer Mandanten und die interessengerechte Wahl des richtigen Lösungsweges sind für uns wichtig.
Mit Frau Rechtsanwältin Dr. Viviane von Lilienfeld-Toal und Herrn Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal stehen gleich zwei versierte Ansprechpartner zu allen Fragen des Versicherungsrechts zur Verfügung.
Wir sind für unsere Mandanten sowohl beratend, vertragsgestaltend als auch außergerichtlich und gerichtlich vertretend tätig.
Ihre Ansprechpartner
Bitte entscheiden Sie, ob Sie Cookies zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.