Gewerblicher Rechtsschutz
Ausgangslage
Der Schutz immaterieller Güter (z.B. Marken) und die Grenzen zulässigen Wettbewerbs sind zentrale Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir leisten unseren Klienten Beistand, die Grenzen zulässigen Vorgehens zu erkennen und sich unzulässiger Eingriffe durch Dritte zu erwehren.
Sowohl im Wettbewerb als auch im Rahmen der privaten Teilnahme am Rechtsverkehr kommt es häufig zur bewussten oder unbewussten Verletzung immaterieller Rechte Dritter. Unternehmen lehnen sich mitunter an fremde Firmen, Marken oder Patente an, erproben gar die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs; Privatpersonen oder deren Angehörige vermuten freie Verwendungsrechte geistiger Schöpfungen Dritter, die – wie sich meist erst nachträglich erweist - nicht bestehen (z. B. rechtswidrige Downloads oder die Bereitstellung geschützter Dateien). Die Leichtigkeit von Veröffentlichung und Dateiaustausch über das Internet verleitet in besonderem Maße zu Ruf-, Marken-, Firmen- und Urheberrechtsverletzungen.
Derartige Fallkonstellationen sind typische Ausgangspunkte für
Abmahnungen,
Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung, Arrest) und
Hauptsacheklagen (insb. auf Unterlassung, Widerruf/Beseitigung, Auskunft und Schadenersatz).
Kostenintensive Auseinandersetzungen sind teils unvermeidbar, teils aber auch durch die Vereinbarung von Nutzungs- und/oder Verbreitungsrechten (auch sog. Lizenzverträge) oder gütliche Beilegungen zu verhindern.
Materiell-rechtlich geht es dabei regelmäßig um Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Nach deutschem Recht umfasst dieser die Rechte der Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern, insbesondere an technischen Erfindungen oder Marken. Darüber hinaus unterfallen dem gewerblichen Rechtsschutz das Lauterkeitsrecht, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Insoweit existiert keine einheitliche Kodifikation in einem einzelnen Gesetz. Vielmehr bestehen eine Vielzahl deutscher Gesetze und europarechtlicher Vorgaben.
Wesentliche Regelungen des deutschen Rechts finden sich z. B. in
dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG),
dem Patentgesetz (PatG),
dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG),
dem Designgesetz (DesignG),
dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrheberrechtsG),
dem Gesetz betreffend die Urheberrechte an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG),
dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) und
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Unternehmen
Wir begleiten, beraten und vertreten Unternehmen zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auch des Wettbewerbs-, Firmen- und Markenrechts. Die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte ist dabei sowohl vertragsgestaltend als auch im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen tätig. Neben der rein rechtlichen Bewertung und Beurteilung ist für uns die Einordnung der jeweiligen Sachverhalte in die jeweilige Unternehmensstrategie wichtig.
Privatpersonen
Wir vertreten gern auch Privatpersonen. Insoweit sind wir uns der besonderen Bedeutung derartiger Sachverhalte für die Betroffenen bewusst. Wir zielen darauf unseren Mandanten nicht nur eine rechtliche Analyse zu bieten, sondern ihnen eine Beurteilung der mittel- bis langfristige Bedeutung einer Auseinandersetzung für ihre jeweilige Situation zu ermöglichen.
Kompetenz
Die Kanzlei von Lilienfeld Rechtsanwälte ist seit etlichen Jahren aus unterschiedlichen Perspektiven mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes befasst. Rechtsanwalt Dr. Roland von Lilienfeld-Toal promovierte zum „Allgemeinen Persönlichkeitsrecht juristischer Personen“. Er untermauerte seine Qualifikation durch zahlreiche Fortbildungen, u. a. die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ (2009).
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